Mitteilungen aus dem ISSV

Soforthilfen für Kulturunternehmen

Liebe alle vom ISSV
Adrian Hürlimann macht mich noch darauf aufmerksam, dass Kulturunternehmen und Kulturschaffende bei den Kantonen um eine Entschädigung für den namentlich mit der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen bzw. mit Betriebsschliessungen verbundenen finanziellen Schaden ersuchen können. Die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens. Der Bund trägt die Hälfte der Kosten, welche die Kantone zusprechen.
Überhaupt, je nach Situation lohnt es sich, die Seite des Bundesamts für Kultur zu konsultieren. Ebenso die die Seiten der Kantone; sie werden immer wieder den neuen Situationen angepasst.
Luzern macht zum Beispiel heute darauf aufmerksam, dass Gesuche für Soforthilfen für Kulturunternehmen ab sofort auf der Gesuchsplattform eingereicht werden können. Anderes ist in Vorbereitung. An einer Medienkonferenz der Luzerner Regierung informierte Regierungsrat Marcel Schwerzmann (ab 21.32) über die geplanten Massnahmen. Diese sollen eine bleibende Schädigung der Luzerner Kulturlandschaft verhindern, damit die kulturelle Vielfalt erhalten bleibt.
Ich grüsse alle ganz herzlich.
Daniel Annen
Präsident ISSV
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